Beiträge |
Behinderte |
Jugendliche |
Erwachsene |
Familien |
Monatsbeitrag |
6,50 € |
6,50 € |
10,50 € |
21,- € |
Aufnahmegebühr |
10,- € |
20,- € |
30,- € |
60,- € |
Gebühren |
Bemerkung |
Fälligkeit |
Betrag |
Judo-Lernpass |
Kinder (5 - 7 Lebensjahre) |
einmalig |
13,- € |
Judopass |
ohne Jahressichtmarke |
einmalig |
10,- € |
Jahressichtmarke |
|
jährlich |
24,- € |
Prüfungsgebühren
|
|
Bei Prüfung |
10,- € |
Die Monatsbeiträge werden quartalsweise per Lastschrift jeweils zu Beginn des zweiten Monats des jeweiligen Quartals eingezogen.
Kündigungen sind jeweils einen Monat zum Quartalsende möglich.
Alle beim Kassenwart eingegangenen Eintrittserklärungen und Kündigungen werden berücksichtigt.
Der Jahresbeitrag des Niedersächsischen Judo Verbandes (NJV) und des Deutschen Judo Bundes (DJB) wird im ersten Quartal des Jahres zusammen mit den Monatsbeiträgen abgebucht. Als Nachweis (Voraussetzung zur Teilnahme an Prüfungen und Wettkämpfen) bekommt jedes Mitglied Anfang des Jahres eine Jahressichtmarke.